Geschäftsbericht 2018

Bericht über die Tätigkeiten des Aufsichtsrates der MWG im Jahre 2018

Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz und Satzung ­übertragenen Aufgaben im vollen Umfang wahrgenommen. Er hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung beraten, ­gefördert und überwacht.

Diese Verpflichtungen hat der Aufsichtsrat im Wirtschaftsjahr 2018 durch vielfältige Aktivitäten und eine hohe Arbeitsintensität erfüllt. Insgesamt wurden 10 gemeinsame Beratungen mit dem Vorstand und 11 weitere interne Beratungen des Aufsichtsrates durchgeführt. Die monatlichen gemeinsamen Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen garantierten, dass der Aufsichtsrat über alle wichtigen Geschäftsvorgänge unterrichtet und so auf die weitere erfolgreiche Entwicklung der Genossenschaft Einfluss genommen hat.
Dazu gehörte auch die direkte Beratung des Aufsichtsrates mit den Verbandsprüfern während der stattgehabten Prüfungszeit in der Genossenschaft. Hier wurden Detailfragen angesprochen und durch den Aufsichtsrat vorgegebenen Kontrollschwerpunkte festgelegt.

Auf der Grundlage des Unternehmensleitbildes der MWG und in Fortführung bestehender Strategiekonzepte bis 2020 wurde die strategische Ausrichtung der MWG bis 2024 und Langfristplanung bis 2028 im Jahre 2018 weiter umgesetzt. Die im Juni 2017 gemeinsam mit dem Vorstand und leitenden Mitarbeitern der Genossenschaft durchgeführte Strategietagung wurde im November 2018 fortgesetzt. In dieser wurde unter Berücksichtigung der erfolgten Portfolio- und Objektbewertung und Beachtung der Wettbewerber und des Marktes die Fortführung von Investitionen im Bestand und Neubau unter konsequenter Sicherstellung der Liquidität festgelegt. Vorstand und Aufsichtsrat stellen sich damit weiter den aktuellen Herausforderungen und schreiben damit die weitere Unternehmensstrategie fort.

Die Aufsichtsratsmitglieder waren in fast allen Besprechungen vollzählig anwesend, sodass eine Beschlussfähigkeit stets gegeben war. Auf die in den Beratungen angesetzten Tagesordnungspunkte haben sich die Mitglieder des Aufsichtsrates auf der Grundlage informativer Arbeitsunterlagen des Vorstandes intensiv vorbereitet. In den Sitzungen fanden stets sachliche und konstruktive Diskussionen statt, wodurch alle Fragen und Problemkreise im Interesse der Genossenschaft geklärt werden konnten.

Der Aufsichtsrat arbeitete mit den Ausschüssen Bau, Finanzen und Öffentlichkeitsarbeit/Recht wodurch auch 2018 ein effektives Arbeiten des  Aufsichtsrates – nicht zuletzt durch die Wahl von zwei weiteren kompetenten Aufsichtsräten im Bereich Öffentlichkeit und Bau, die sich von Anbeginn an mit ­ihren Erfahrungen eingebracht haben – stets gegeben war. Schwerpunkte der Arbeit waren die Erfüllung des Bau- und ­Finanzplanes, der effektive Einsatz der Sparmittel, das Halten der geringen Leerstandsquote, die weitere Modernisierung der ­Bestände sowie die Bauaktivitäten im Neubaubereich sowie die Begleitung von Grundstücksankäufen zur Portfolioerweiterung.

Der Aufsichtsrat hat mit der Wirtschaftsplanung 2018 gemeinsam mit dem Vorstand beschlossen, dass die Instandhaltung, Instandsetzung und Verbesserung der Wohnqualität durch Einbringung von Modernisierungsmaßnahmen an unseren vorhandenen Beständen seine hervorragende Bedeutung im Interesse aller unserer Mitglieder beibehält. Durch das erreichte sehr gute wirtschaftliche Ergebnis und die damit verbundene nachhaltige finanzielle Ausstattung ist die Genossenschaft wiederholt in der Lage eine entsprechende Dividende an die Genossenschaftsmitglieder zu zahlen und die MWG Stiftung mit einer Zustiftung zu unterstützen.
Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die weitere Entwicklung der Tochtergesellschaften, der MWG-Medien GmbH, der MWG-Energie GmbH, der MWG-Parkhaus GmbH und der MWG-Service GmbH sowie des Nachbarschaftsvereins und der Stiftung begleitet und unterstützt.

Die von Aufsichtsrat und Vorstand im Jahre 2016 beschlossene Implementierung der Aufsichtsräte der Genossenschaft in die jeweiligen Töchterunternehmen hat sich auch 2018 bewährt, wird damit die Kompetenz des gesamten Aufsichtsratsgremiums, in die Töchter sichergestellt und zugleich die Kontrollrechte des Aufsichtsrates verstärkt.

In jedem Quartal und damit vier Mal im Jahre 2018 fanden vor den gemeinsamen Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat der ­Genossenschaft gemeinsame Sitzungen der jeweiligen Töchtergesellschaften unter Leitung ihrer jeweiligen Geschäftsführer mit den Aufsichtsräten statt. Die Tagesordnungen zu den ­Sitzungen der Töchter wurde der strukturellen Berichterstattung in der Genossenschaft angepasst – Abrechnung und Auswertung der Erfüllung der Finanzpläne, der Gewinn- und Verlustrechnung und der Kapitalflussrechnung zum jeweiligen Quartal und dem voraussichtlichen Ist zum 31.12.2018. Damit geht es auch in den Töchtergesellschaften um die Sicherstellung bzw. dem Erreichen ihrer Wirtschaftlichkeit.

Der Spareinrichtung galt in Anbetracht des Fortbestehens der Niedrigzinspolitik auch 2018 die stetige Einflussnahme und Unterstützung des Aufsichtsrates. Dem Vorstand ist zu bestätigen, dass es ihm trotz der Niedrigzinsphase weiter gelungen ist, die eingeworbenen Spargelder im Interesse der Genossenschaftsmitglieder effektiv für die Verbesserung der Bestandsbauten einzusetzen und die finanziellen Voraussetzungen zum Bau begehrter Wohnungen in guten Wohnlagen zu schaffen.

Wieder konnten erfolgreich Sparmittel zu Finanzierung unserer Neubauvorhaben eingeworben werden. Dies zeigt aber auch, dass unsere Mitglieder der Genossenschaft und ihren Gremien vertrauen und ihnen dieses Gesellschaftsmodell in der heutigen Zeit Sicherheit vermittelt.

Die Aufsichtsratsmitglieder haben sich am 30.11.2018 einer Klausur des GdW zu den Besonderheiten der Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtungen unterzogen, um weiter den an sie seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen gestellten Anforderungen gerecht zu werden, was ihnen durch Erteilung eines Zertifikates bestätigt worden ist.

Der Aufsichtsrat hat in seinen Sitzungen im letzten Quartal 2018 die Bestellung des ehemaligen kaufmännischen Vorstandes zum 31.12.2018 widerrufen und den darauf basierenden Anstellungsvertrag aufgehoben. Zur Sicherstellung eines nahtlosen Übergangs in der Führung der Genossenschaft mit Spareinrichtung wurde durch den ehemaligen Finanzausschussvorsitzenden des Aufsichtsrates, in Person von Herrn Dr. Hartung ein kaufmännischer Geschäftsführer und zum 01.01.2019 mit Herrn Seibert ein erfahrener Banker als nebenamtlicher Vorstand bestellt. Dem Aufsichtsrat ist es durch die Bestellung dieser beiden profilierten und berufserfahrenen Leitungspersönlichkeiten gelungen, die Führung und vor allem strategisch erfolgreiche Fortentwicklung der Genossenschaft nicht nur zu gewährleisten, sondern auf zukunftsträchtige Beine zu stellen.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss 2018 und der Lagebericht wurden vom Prüfungsverband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt geprüft und uneingeschränkt bestätigt.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Genossenschaft für ihre fleißige und zielstrebige Arbeit im Jahre 2018 und die dadurch erreichten positiven Ergebnisse.

Besonderer Dank gilt den ehrenamtlich tätigen Vertreterinnen und Vertretern für ihr Engagement im Interesse aller Mitglieder. Seitens des Aufsichtsrates bestehen keinerlei Zweifel, dass die erfolgreiche Arbeit der Genossenschaft auch im Jahr 2019 fortgeführt werden wird.

Magdeburg, den 09.05.2019
 

Marion Hannebohm
Vorsitzende des Aufsichtsrats