Geschäftsbericht 2019

Bericht über die Tätigkeiten des Aufsichtsrates der MWG im Jahre 2019

Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben im Wirtschaftsjahr 2019 im vollen Umfang wahrgenommen. Er hat den Vorstand in seiner Geschäfts­führung beraten, gefördert und überwacht.

Insgesamt wurden durch den Aufsichtsrat 9 gemeinsame Beratungen mit dem Vorstand und 10 weitere interne Beratungen mit jeweils hoher Arbeitsintensität durchgeführt. Aufsichtsrat und Vorstand haben die im Vorjahr für das Jahr 2019 festgesetzten Schwerpunkte in den gemeinsamen Vorstands– und Aufsichtsratssitzungen überprüft und abgearbeitet. In den gemeinsamen Sitzungen wurde der Aufsichtsrat über alle wichtigen Geschäftsvorgänge der Genossenschaft unterrichtet und so in die Lage versetzt, Einfluss auf die weitere erfolgreiche Entwicklung der Genossenschaft zu nehmen.

Auf die angesetzten Tagesordnungspunkte in den Beratungen haben sich die Mitglieder des Aufsichtsrates auf der Grundlage der vom Vorstand zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen jeweils intensiv vorbereitet. In den Sitzungen selbst wurden Detailfragen intensiv, sachlich und konstruktiv, in einigen Fällen auch kritisch diskutiert, wodurch alle Probleme im Interesse der Genossenschaft geklärt und entschieden werden konnten. Die jeweils beinahe vollständige Anwesenheit der Aufsichtsratsmitglieder in den Beratungen sorgte für ­Beschlussfähigkeit.

Der Aufsichtsrat arbeitet mit seinen Ausschüssen Bau, Finanzen und Öffentlichkeitsarbeit/Recht, wodurch auch im Jahr 2019 sein effektives Handeln auf sehr hohem Niveau möglich war. Die Kompetenz des Aufsichtsrates hat sich durch die Wahl einer weiteren fachkundigen Aufsichtsrätin im Finanzbereich weiter verstärkt.

Schwerpunkte der Arbeit waren die Erfüllung des Bau- und ­Finanzplanes, der effektive Einsatz der Sparmittel, das Halten einer geringen Leerstandsquote, die weitere Modernisierung der Bestände, die Sicherstellung der anspruchsvollen Neubauaktivitäten sowie die Begleitung von Grundstücks­ankäufen zur Portfolioerweiterung.

Der Aufsichtsrat hatte mit der Wirtschaftsplanung 2019 ­gemeinsam mit dem Vorstand beschlossen, dass die Instand­haltung, ­Instandsetzung und Verbesserung der Wohnqualität durch Einbringung von Modernisierungsmaßnahmen in unsere Bestände seine herausragende Bedeutung im Interesse aller Mitglieder unserer Genossenschaft beibehält. Durch das sehr gute wirtschaftliche Ergebnis und die damit verbundene nachhaltige finanzielle Ausstattung war die Genossenschaft auch in 2019 wieder in der Lage, eine Dividende an die Genossenschaftsmitglieder zu zahlen und die MWG-Stiftung mit einer Zustiftung zu unterstützen.

Zur Kontrollarbeit des Aufsichtsrates gehörte auch die Begleitung und Beratung der Verbandsprüfer während der Prüfungszeit in der MWG. Hier wurden Detailfragen gestellt und durch den Aufsichtsrat vorgegebenen Kontrollschwerpunkte fest­gelegt.

Auf der Grundlage des Unternehmensleitbildes der MWG und in Fortführung bestehender Strategiekonzepte wurde die Ausrichtung der MWG bis 2024 und Langfristplanung bis 2028 weiter umgesetzt. Auf der Grundlage der erfolgten Portfolio- und Objektbewertung – immer mit Blick auf die Wettbewerber und den Wohnungsmarkt – hat der Aufsichtsrat die strikte Fortführung von Investitionen im Bestand ­sowie des Neubaus in nachgefragten Wohnlagen bei kon­sequenter Sicherstellung der Liquidität gefordert und unterstützt. Vorstand und Aufsichtsrat stellen sich damit weiter den aktuellen Herausforderungen und schreiben die weitere Unternehmensstrategie fort.

Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat im Jahre 2019 die weitere Entwicklung der Tochtergesellschaften, der MWG-Media GmbH, der MWG-Energie GmbH, der MWG-Parkraum GmbH und der MWG-­Service GmbH, sowie des Nachbarschaftsvereins e. V. und der MWG-Stiftung begleitet und gefördert.

Die von Aufsichtsrat und Vorstand bereits im Jahre 2016 beschlossene Implementierung der Aufsichtsräte der Genossenschaft in die jeweiligen Tochterunternehmen hat sich auch 2019 bewährt. Damit wird nicht nur der Einblick des Aufsichtsrates in die Arbeit der Töchter mit ihren zumeist Dienstleistungsaufgaben gewährleistet, sondern zugleich die Wahrnehmung ihres Kontrollrechts.

In jedem Quartal und damit 4 Mal im Jahre 2019 fanden vor den gemeinsamen Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat der Genossenschaft gemeinsame Sitzungen der jeweiligen Töchtergesellschaften unter Leitung ihrer jeweiligen Geschäftsführer mit den Aufsichtsräten statt. Die Tagesordnungen zu den Sitzungen der Töchter wurde der strukturellen Bericht­erstattung in der Genossenschaft angepasst: Abrechnung und Auswertung der Erfüllung der Finanzpläne, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Kapitalflussrechnung zum jeweiligen Quartal und dem voraussichtlichen Ist zum 31.12.2019. Damit wird auch in den Töchtergesellschaften um die Wirtschaftlichkeit sichergestellt. ihrer Wirtschaftlichkeit.

Der Spareinrichtung galt in Anbetracht des Fortbestehens der Niedrigzinspolitik auch 2019 die stetige Einflussnahme des Aufsichtsrates. Dem Vorstand ist zu bestätigen, dass es ihm trotz der Niedrigzinsphase weiter gelungen ist, die eingeworbenen Spargelder in ihrer Verzinsung anzupassen. Zugleich konnten die Sparmittel im Interesse der Genossenschaftsmitglieder effektiv für die Verbesserung der Bestandsbauten eingesetzt und auch die finanziellen Voraussetzungen zum Bau nachgefragter, marktgerechter Wohnungen in guten Wohn­lagen geschaffen werden. Die Einwerbung von Sparmitteln ­unserer Mitglieder zeigt, dass sie ihrer Genossenschaft und ­ihren Gremien vertrauen und ihnen dieses Geschäftsmodell in der heutigen Zeit Sicherheit vermittelt.

Maßgeblich für eine sachgerechte und qualitative Aufsichtsratstätigkeit ist neben der ständigen Begleitung der genossenschaftlichen Arbeit die Weiterbildung. Die Aufsichtsratsmitglieder haben sich am 22.11.2019 einer Klausur des GdW Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilien­unternehmen zu den aktuellen Themen und Besonderheiten der Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtungen (WumS) unterzogen. Im Ergebnis dieser Klausur wurde ihnen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen zertifiziert.

Der Aufsichtsrat hat zur Sicherstellung des nahtlosen Übergangs in der Führung der Genossenschaft mit Spareinrichtung den ehemaligen Finanzausschussvorsitzenden des Auf­sichtsrates Herrn Dr. Hartung zunächst als Kaufmännischen Geschäfts­führer und nach erfolgreichem Abschluss der Klausuren zum „Geschäftsleiter für Wohnungsgenossenschaften mit Spar­einrichtung“ zum Kaufmännischen Vorstand bestellt. Zum 01.01.2019 wurde bereits mit Herrn Seibert ein erfahrener Banker als nebenamtlicher Vorstand bestellt. Dem Aufsichtsrat ist es durch die Bestellung dieser beiden berufserfahrenen ­Leitungspersönlichkeiten gelungen, die Führung und vor allem die strategisch erfolgreiche Fortentwicklung der Genossenschaft gemeinsam mit dem bewährten langjährigen Vorstand Herrn Fischbeck auf zukunftssichere Beine zu stellen.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss 2019 und der Lagebericht wurden vom Prüfungsverband der Wohnungs­genossenschaften Sachsen-Anhalt geprüft und uneingeschränkt bestätigt. Der Entwurf des Prüfungsberichtes wurde am 25.05.2020 gemeinsam mit Vorstand und Aufsichtsrat sowie dem Prüfungsverband in einer gemeinsamen Sitzung behandelt.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Genossenschaft für ihre fleißige und zielstrebige Arbeit im Jahre 2019 und die dadurch erreichten positiven Ergebnisse.

Besonderer Dank gilt den ehrenamtlich tätigen Vertreterinnen und Vertretern für ihr Engagement im Interesse aller Mitglieder der Genossenschaft.

Der Aufsichtsrat ist sich sicher, dass die erfolgreiche Arbeit der Genossenschaft auch im Jahr 2020 fortgeführt werden wird. Dazu werden die Mitglieder des Aufsichtsrates weiter ihren Beitrag leisten.


Magdeburg, den 26.05.2020

Marion Hannebohm
Vorsitzende des Aufsichtsrats